Die Lehrerkonferenz der Albert-Schweitzer-Schule hat die nachfolgende Hausordnung als Teil der Schulordnung erarbeitet und beschlossen, die Schulkonferenz dieser Fassung zugestimmt.
1. Das Betreten des Schulgeländes ist nur Schüler/innen unserer Schule und dem Schulpersonal gestattet. Gäste und schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat bzw. beim Hausmeister anmelden. Ohne Anmeldung ist der Aufenthalt für Schulfremde auf dem Schulgrundstück untersagt.
2. Das Verhalten bei Ertönen des Alarmsignals in der Schule regelt die Alarm- und Brandschutzordnung. Die Fluchtwege sind durch Aushang bekannt und entsprechend gekennzeichnet.
3. Alle Ton, Foto- und Bildaufnahmen sind ohne Zustimmung aller Beteiligten verboten. Grundsätzlich ist bei Foto- und Filmaufnahmen das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten.
4. Veröffentlichungen auf dem Schulgelände und Werbung jeglicher Art bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Der Urheber von Informationen muss ersichtlich sein. Wer einen Aushang anbringt, ist auch für die Beseitigung verantwortlich.
5. Die Einrichtungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände dürfen nicht beschmutzt oder beschädigt werden.
6. Das Mitbringen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen wie z.B. Feuerzeuge, Feuerwerkskörper und Laserpointer ist strengstens untersagt.
7. Das Rauchen in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Alkohol oder andere Drogen dürfen weder konsumiert noch mitgeführt werden. Diese Regelung gilt auch für den Konsum und das Mitführen von E-Zigaretten, E-Shishas oder anderen „Legal Highs“. Das Mitbringen und der Konsum von stark taurin- oder koffeinhaltigen Lebensmitteln / Getränken (z.B. Energydrinks) ist unerwünscht.
8. Das Kaugummi-Kauen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
9. Das Radfahren ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Ausnahmen stellen der Sportunterricht und die Verkehrserziehung dar. Gleiches gilt für Skateboards, Roller, Inlineskates oder ähnliche Fahrgeschäfte, die nicht zum Schulinventar gehören. Auch hier ist die Nutzung auf dem Schulgelände nur im Sportunterricht gestattet. Fahrräder und Roller werden ausschließlich am Fahrradunterstellplatz abgestellt und am Fahrradständer angeschlossen.
10. Abfälle werden ausschließlich in den Papierkörben entsorgt.
11. Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit ohne Zustimmung der aufsichtführenden Person nicht verlassen.
12. Sämtliche elektronischen Geräte der Schülerinnen und Schüler müssen auf dem Schulgelände abgeschaltet und nicht sichtbar sein. Ausnahmen können nur durch eine weisungsbefugte Person vorgenommen werden.
13. Das Eigentum der Schüler und Schülerinnen ist durch die Schule nicht versichert. Der Schulträger haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
14. Im Gebäude ist das Betreten von Geländern oder Fenstersimsen verboten. Auch das Sitzen auf Fensterbänken ist grundsätzlich untersagt.
15. Das Spielen und Klettern ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Spielflächen und Klettergeräten gestattet.
16. Das Werfen und Kicken mit Gegenständen aller Art (z.B. Schneebälle, Flaschen, Steine, Zapfen, Äste) ist untersagt. Das gilt nicht für genehmigte Sportspiele nach dem üblichen Regelwerk unter Beachtung von Vorsicht, Rücksichtnahme und Vorausschau.
Mit dem Betreten des Schulgeländes und aller dazu gehörigen Einrichtungen wird die Hausordnung akzeptiert. Sofern es notwendig sein sollte, haben die Schulleitung bzw. deren Beauftragte das Recht einzelne Regelungen vorübergehend außer Kraft zu setzen bzw. Reglungen vorübergehend zu verändern. Sofern eine dauerhafte Veränderung notwendig sein sollte, entscheidet die nächste Schulkonferenz über die Veränderung der Hausordnung.